Bürgersteuer - Definition. Was ist Bürgersteuer
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  • Anwendungsbeispiele (mehrere Phrasen mit Übersetzung)
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Was (wer) ist Bürgersteuer - definition


Bürgersteuer         
Die Bürgersteuer wurde von den Gemeinden und Städten im deutschen Reich erhoben, betrug ein Prozent des Arbeitslohnes, wurde vom Arbeitgeber einbehalten und auf der Lohnsteuerkarte verzeichnet. Zum Lohn wurden Unterkunft, Verpflegung, Zuschüsse, Vergünstigungen, selbst der Nachmittagskaffee auf den „Reichspfennig“ genau eingerechnet.
Beispiele aus Textkorpus für Bürgersteuer
1. Bürgersteuer klingt so, als ob man mehr zahlen müßte?
2. Mit der Bürgersteuer soll lediglich der bereits bestehende Anteil der Kommunen an der Einkommensteuer offen ausgewiesen werden.
3. Hinzu käme die überfällige Abschaffung der Gewerbesteuer, die durch die Einführung kommunaler Unternehmensteuern samt Bürgersteuer ersetzt würde.
4. Es ruht auf vier Säulen, der Grundsteuer, der kommunalen Unternehmensteuer, der Bürgersteuer und auf einer spezifischen Beteiligung am Lohnsteueraufkommen.